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Staatssekretärin besucht Übergangswohnheim Bernau

Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski war am Mittwoch zu Besuch im Übergangswohnheim in Bernau. Im Gespräch mit Geflüchteten ging es auch um die aktuellen Themen der Menschen vor Ort. Der Landkreis Barnim hatte 2015 im Bernauer Ortsteil Waldfrieden zwei Übergangswohnheime eingerichtet. 2016 wurde noch ein Erweiterungsgebäude gebaut, das im Dezember 2016 bezogen wurde und jetzt 110 Menschen beherbergt.

Hintergrund

Im Vorfeld hatte sich Daniela Trochowski mit dem Bernauer Bürgermeister, Andre Stahl, zu einem Arbeitsgespräch zu den kommunalen Finanzen getroffen. Stahl führte die Staatssekretärin an die Schwerpunkte der Bernauer Stadtentwicklung.

Görke fordert Erstattung von Flüchtlingskosten über das Jahr 2018 hinaus (Foto: dpa/Ralf Hirschberger)

Verantwortung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten gerecht werden

„Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche und damit eine gesamtdeutsche Aufgabe. Das muss sich auch bei der Finanzierung der Kosten widerspiegeln. Deshalb ist der Bund in der Pflicht, die Erstattung aller asylbedingter Kosten schnellstens zu verstetigen“, so Finanzminister Christian Görke.

Beteiligung von 50 % an den Flüchtlingskosten gefordert

Im nun zu Ende gehenden Jahr 2017 betragen die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Land Brandenburg voraussichtlich rund 568 Millionen Euro. Vom Bund erstattet werden davon rund 128 Millionen Euro, also nur 28 Prozent. „Angesichts dieser Zahlen bekräftige ich die Forderung, dass sich der Bund mindestens zu 50 Prozent an den Flüchtlingskosten beteiligen muss, um die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten“, sagte Minister Görke weiter.

Befristete Bundeshilfen laufen 2018 vollständig aus

Dies sei auch deshalb ein Gebot der Stunde, weil die bislang befristeten Bundeshilfen zum Jahresende 2018 vollständig auslaufen. Um zu verhindern, dass die Länder und Kommunen dadurch zusätzlich belastet werden, besteht dringender Handlungsbedarf.

Deshalb müssten CDU/CSU und SPD, die demnächst die Bildung einer neuen Bundesregierung sondieren, nicht nur eine Verstetigung, sondern auch eine Erhöhung der Erstattung der Flüchtlingskosten auf ihrer politischen Agenda haben. Denn nur so könne der Bund seiner Verantwortung bei der solidarischen  Finanzierung der Flüchtlingskosten gerecht werden, sagte Christian Görke.

Finanzminister Görke informiert sich über Arbeitsmarktintegration junger Geflüchteter (Foto: dpa/Bernd Settnik)

Finanzminister informiert sich über Arbeitsmarktintegration

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat heute die Arbeitsagentur in Potsdam besucht. Zusammen mit dem Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Bernd Becking, informierte er sich vor Ort über die Arbeitsmarktintegration von jungen Geflüchteten und die Gewinnung von Nachwuchs für die öffentliche Verwaltung.

Ruhestandswelle rollt auf Brandenburg zu

„In den nächsten zehn Jahren wird in Brandenburg jeder fünfte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen, in der öffentlichen Verwaltung jeder Dritte“, erklärte Bernd Becking. „Das sind rund 180.000 Personen. Die Ausbildung des eigenen Nachwuchses ist die erste und wichtigste Quelle, um die Fachkräfte zu ersetzen, die in Rente gehen. Die Bundesagentur unterstützt auch das Land bei der Personalrekrutierung für die öffentliche Verwaltung. So gibt es beispielsweise in Brandenburg bereits mehrere Jugendberufsagenturen als zentrale Anlaufstellen der Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kommunen für Jugendliche auf der Suche nach der passenden Ausbildung.“

Der für die Personalbedarfsplanung des Landes zuständige Finanzminister Christian Görke betonte, dass auch das Land in den kommenden Jahren einen hohen Bedarf an Fachkräften hat: „Die Landesverwaltung hat bis Ende 2022 einen absehbaren Nachbesetzungsbedarf von rund 9.000 Planstellen und Stellen. Das stellt für das Land eine große Herausforderung dar. Zugleich bietet es die Chance, mit neuen gut ausgebildeten jungen Leuten eine noch leistungsstärkere Landesverwaltung aufzubauen.“

Das Land Brandenburg habe, so Görke weiter, daher bereits seit 2010 seine Einstellungspolitik umgestellt und nutzt etwa erhöhte Einstellungskorridore und Nachwuchsstellen. Görke: „Die Einstellungszahlen haben sich seitdem kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2016 kam es erneut zu einem Einstellungsrekord in der Landesverwaltung mit 1.960 dauerhaften Einstellungen bzw. Entfristungen. Zudem nutzen wir das Instrument der Nachwuchsstellen. Dabei fangen jüngere Kolleginnen und Kollegen parallel zu den bisherigen Inhabern einer Stelle mit der Tätigkeit an, um den notwendigen Wissenstransfer und die Verjüngung in der Landesverwaltung zu gewährleisten.“

Arbeitsmarktintegration junger Geflüchteter hilft bei Fachkräftesicherung

Bernd Becking weiter: „Ebenso wird durch die Integration von Geflüchteten ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet. In 2016 konnten landesweit 1.800 Ausbildungsstellen nicht besetzt werden. Mehr als 350 geflüchtete Menschen haben jetzt in diesem Jahr die Ausbildungsreife in Brandenburg erlangt. Die Bundesagentur für Arbeit setzt wie über die „Einstiegsqualifizierung“ weiter alles daran, dass noch mehr junge Geflüchtete fit für die Ausbildung gemacht werden und dadurch ihren Job finden.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Potsdam: „Die Agentur für Arbeit Potsdam ist bislang die einzige im Land Brandenburg, die selbst junge Geflüchtete ausbildet. Wir bieten den jungen Geflüchteten eine berufliche Perspektive und sichern uns damit den eigenen Nachwuchs. Darauf sind wir natürlich stolz, auch weil wir mit der Integration der Geflüchteten einen echten Beitrag für das Land Brandenburg leisten. Im Ergebnis profitieren also alle Beteiligten.“

 

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Finanzminister Görke (Mitte) besucht das Ankunftszentrum (Foto: MdF)

Finanzminister Görke besucht Ankunftszentrum

„Willkommen im Ankunftszentrum Eisenhüttenstadt. Meine 60 Kolleginnen und Kollegen freuen sich, Ihnen heute einen Einblick in unsere Arbeit und das Zusammenspiel mit den anderen Akteuren zu geben.“ So begrüßte Uwe Hanschmann, Leiter des Ankunftszentrum Eisenhüttenstadt, am Donnerstag seine Gäste.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke, der Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Bernd Becking und der zuständige Abteilungsleiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Andreas Jödecke, überzeugten sich von der hervorragenden Zusammenarbeit der am Ankunftszentrum beteiligten Behörden. Seit fast einem Jahr leistet das Ankunftszentrum für Brandenburg einen wichtigen Beitrag, um die komplexen Verfahren rund um die Aufnahme von Schutzsuchenden zu ordnen.

Nur rund zwei Wochen bis zur Entscheidung

„Die schnelle und gründliche Bearbeitung von Asylanträgen gehört nach wie vor zur Kernkompetenz des Ankunftszentrums“, so Hanschmann. „Seit Eröffnung Ende Juli vergangenen Jahres haben wir fast 4.600 Anträge angenommen und über 6.700 Entscheidungen getroffen. Durch das Ankunftszentrum konnte in Brandenburg bei Neuanträgen die Zeitspanne von der Einreise bis zur Antragstellung auf 13 Tage verkürzt werden. Die Verfahrensdauer bei Neuanträgen, also von Antragstellung bis zur Entscheidung, beträgt nur rund zwei Wochen.“

Finanzminister Christian Görke, der sich die Verfahrensabläufe innerhalb des Ankunftszentrums und die Möglichkeiten der Integration, insbesondere in den Arbeitsmarkt, erläutern ließ, sagte: „Ich freue mich, dass hier in Eisenhüttenstadt ein qualitativ immer besser arbeitendes Ankuftszentrum für Asylbewerberinnen und -bewerber entstanden ist. Die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit begrüße ich sehr. Es ist ausgesprochen wichtig, dass Menschen, die zu uns kommen, von Anfang an kompetente Hilfe zu Teil wird. Damit wächst die Chance, die große
und noch viele Jahre in Anspruch nehmende Aufgabe der Integration zu meistern. Allen, die hier tagtäglich daran mitwirken, das Integration gelingt, danke ich sehr herzlich.“

Integration bereits im Ankunftszentrum

Neben dem Asylverfahren steht im Ankunftszentrum Eisenhüttenstadt zunehmend die schnelle und gute Integration geflüchteter Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Eine
zentrale Voraussetzung dafür ist die frühest mögliche Erhebung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten, die im Zusammenspiel zwischen BAMF und Bundesagentur bereits im
Ankunftszentrum beginnt. So erhalten die geflüchteten Menschen schon bei der Antragstellung einen Beratungstermin für die Bundeagentur für Arbeit. Durchschnittlich 70 Schutzsuchenden werden pro Monat Einladungen zu Beratungsterminen in der Bundesagentur für Arbeit übergeben.

Der zuständige Abteilungsleiter des Bundesamtes, Andreas Jödecke, betonte: „Mit den Ankunftszentren haben Bund, Länder und Bundesagentur gemeinsam eine leistungsstarke Organisation geschaffen, die den Schutzsuchenden eine frühe Orientierung und Klarheit über ihre weiteren Perspektiven gibt. Bei den Asylsuchenden mit Bleibeperspektive beginnen wir hier frühestmöglich mit der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt.“

Frühzeitig informieren

Bernd Becking, Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: „Die Bundesagentur für Arbeit unterbreitet Geflüchteten mit Schutzberechtigung direkt im Ankunftszentrum ihr spezifisches Dienstleistungsangebot, um den Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt von Anfang an lückenlos und zügig zu gestalten. Die Geflüchteten erhalten durch besonders qualifiziertes Personal so frühzeitig Informationen zu Aufgaben und Leistungen der Agenturen und Jobcenter. Durch freiwillige Selbstauskunft werden erste Daten zu beruflichen Erfolgen und Qualifikationen erfasst, an die später in den Beratungsgesprächen sofort angeknüpft werden kann. Diese frühzeitige und nahtlose Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden unter einem Dach ist einmalig in Europa. Sie hilft allen – vor allem den Geflüchteten.“

Staatssekretärin Trochowski in Seelow (Foto: Axel Dolata)

Vor-Ort-Gespräch zur Integration von Flüchtlingen

Unweit der Kreisstadt Seelow betreibt der Internationale Bund im Ort Gusow-Platkow eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber. Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski war zu Gast, um sich beim Internationalen Bund über neue Ideen in der Flüchtlingsarbeit vor allem im Hinblick auf Integrationsmöglichkeiten zu informieren.

Der Internationale Bund ist mit seinem eingetragenen Verein, seinen Gesellschaften und Beteiligungen einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Jährlich helfen mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 700 Einrichtungen und Zweigstellen an 300 Orten rund 350.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei der beruflichen und persönlichen Lebensplanung. In Brandenburg betreut die IB Berlin-Brandenburg gGmbH mit ihren rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Durchschnitt 7.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene in mehr als 30 Tätigkeitsfeldern.

Schwerpunkte liegen im Bereich der Migrations- und Flüchtlingsarbeit, im Jugendmigrationsdienst, in der Sprachvermittlung, im Familienbildungs- und Informationszentrum „focus“ für neu zugewanderte Familien mit Migrationshintergrund, in der Berufsvorbereitung und im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, in der beruflichen Bildung in verschiedenen Aktivierungs- und Erprobungsprojekten sowie Trainingsmaßnahmen und Coachings, im Bereich der Freiwilligendienste und in der Rolle als Träger von Kindertagesstätten.

 

Weitere Informationen:
www.internationaler-bund.de

Steuervereinfachungen (Foto: yourschantz/pixabay.com)

Steuerliche Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe-Förderung verlängert

Um die wertvolle und unbürokratische Hilfe für Flüchtlinge durch Einzelpersonen, Initiativen, Organisationen und Unternehmen zu vereinfachen und die Helfer auch finanziell zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen in Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder schon im September 2015 rückwirkend zum 01. August 2015 steuerliche Fördermaßnahmen beschlossen: Dies sind insbesondere der vereinfachte Zuwendungsnachweis, der Verzicht auf die Nachweisführung über die Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen und der Verzicht auf die Besteuerungen von gespendetem Arbeitslohn.

Die obersten Finanzbehörden haben inzwischen vereinbart, den zeitlichen Anwendungsbereich auf alle Maßnahmen zu erweitern, die bis zum 31. Dezember 2018 durchgeführt werden.

Weitere Informationen: