Beantragung von Fördermitteln für Integrationsprojekte, zum Beispiel für gemeinsames Lernen (Foto: rawpixel/pixabay.com)
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Ausschreibung von Fördermitteln des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Beantragung von Fördermitteln für Integrationsprojekte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Integration von Zugewanderten gehört zu den bedeutenden Aufgaben der deutschen Gesellschaft. Das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gelingt am besten, wenn sich Einheimische und Zuwanderinnen und Zuwanderer gegenseitig respektieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben.

Zu diesem Zweck fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten Integrationsprojekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Zielgruppen und Ziele der Förderung

Im Fokus der Förderungen des Bundesamts stehen Erwachsene und Jugendliche (12 bis 27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie Neuzugewanderte und bereits länger in Deutschland lebende Zugewanderte (im Rahmen der nachholenden Integration) mit Bleiberecht.

Um die gegenseitige Akzeptanz zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern, ist daneben auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.

Im Rahmen der Projektförderung des BAMF werden konkret folgende Hauptziele verfolgt:

  • Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
  • gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben und
  • Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkulturelle Öffnung) von Zugewanderten und Einheimischen.
Handlungsfelder der Förderung

Legt man die Hauptziele der Förderung auf Handlungsfelder um, ergeben sich für die Integrationsprojekte folgende sieben Bereiche:

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Stärkung der interkulturellen Kompetenz
  • Prävention von Kriminalität, Gewalt und Sucht
  • Stärkung mitgebrachter Kompetenzen im ressourcenorientierten Ansatz
  • Integration durch freizeitpädagogische Angebote
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Stärkung der wechselseitigen Akzeptanz
Frist für die Beantragung von Fördermitteln für das Förderjahr 2020

Anträge für Fördermittel können bis einschließlich 28. Juni 2019 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden.

 

Weitere Informationen:
Ausschreibung Förderung von Integrationsprojekten 2020
Informationen zum Antragsverfahren für Fördermittel
Anleitungen und Vordrucke für das Beantragen von Fördermitteln

 

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Fördermöglichkeiten von Integrationsprojekten durch das “Bündnis für Brandenburg”