„Bündnis für Brandenburg“ unterstützt kommunales Engagement
Das „Bündnis für Brandenburg“ unterstützt kommunales Engagement zur Integration geflüchteter Menschen mit Regionalbudgets. Landkreise und kreisfreie Städte können dafür Mittel bis zur Höhe von 20.000 Euro zur eigenen Bewirtschaftung beantragen. Das teilt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Rudolf Zeeb, in einem Brief an die Landräte und Oberbürgermeister mit.
Nachtragshaushalt ebnet Weg für Mittel
Mit der Entscheidung des Landtags über den Nachtragshaushalt 2016 stehen dem „Bündnis für Brandenburg“ Haushaltsmittel zur Verfügung, mit denen nun unter anderem lokale beziehungsweise regionale Netzwerkstrukturen und modellhafte Projekte gefördert werden. Sie sollen gesellschaftliche Teilhabe sowie Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt ermöglichen. Zeeb betonte, Integration werde in erster Linie vor Ort – in den Gemeinden und Städten und den Landkreisen – gelebt. Ministerpräsident Dietmar Woidke wolle daher kommunale Bemühungen in besonderer Weise unterstützen.
Das Regionalbudget schaffe größtmögliche Flexibilität bei der Förderung vielfältiger Projekte und Maßnahmen, heißt es weiter in dem Brief. Landräte und Oberbürgermeister wüssten am besten, welche Projekte vor Ort nötig seien. Aus diesen Mitteln können sowohl eigene flüchtlingsbezogene Projekte als auch die von Gemeinden oder Städten oder auch freien Trägern unterstützt werden. Denkbar seien auch gemeinsame Veranstaltungen und Veröffentlichungen unter dem Dach des „Bündnisses für Brandenburg“.
Regionalbudgets und freie Träger
Neben diesen Regionalbudgets können sich auch freie Träger um eine Förderung bewerben. Die gesonderten Grundsätze sehen eine Unterstützung für überregionale Modellprojekte mit besonderem Innovationsgehalt vor, z.B. wenn durch sie die Integration beschleunigt, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert oder aber das gesellschaftliche Miteinander gefördert wird. Zum anderen werden auch regionale Integrationsprojekte gefördert, wenn diese Integrationspläne weiterentwickeln oder aber Informationsmaterialien mit unmittelbarem Sachzusammenhang herausbringen. Ab 2017 soll auch die Kofinanzierung für diejenigen Projekte möglich sein, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden.
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