Verantwortung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten gerecht werden
„Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche und damit eine gesamtdeutsche Aufgabe. Das muss sich auch bei der Finanzierung der Kosten widerspiegeln. Deshalb ist der Bund in der Pflicht, die Erstattung aller asylbedingter Kosten schnellstens zu verstetigen“, so Finanzminister Christian Görke.
Beteiligung von 50 % an den Flüchtlingskosten gefordert
Im nun zu Ende gehenden Jahr 2017 betragen die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Land Brandenburg voraussichtlich rund 568 Millionen Euro. Vom Bund erstattet werden davon rund 128 Millionen Euro, also nur 28 Prozent. „Angesichts dieser Zahlen bekräftige ich die Forderung, dass sich der Bund mindestens zu 50 Prozent an den Flüchtlingskosten beteiligen muss, um die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten“, sagte Minister Görke weiter.
Befristete Bundeshilfen laufen 2018 vollständig aus
Dies sei auch deshalb ein Gebot der Stunde, weil die bislang befristeten Bundeshilfen zum Jahresende 2018 vollständig auslaufen. Um zu verhindern, dass die Länder und Kommunen dadurch zusätzlich belastet werden, besteht dringender Handlungsbedarf.
Deshalb müssten CDU/CSU und SPD, die demnächst die Bildung einer neuen Bundesregierung sondieren, nicht nur eine Verstetigung, sondern auch eine Erhöhung der Erstattung der Flüchtlingskosten auf ihrer politischen Agenda haben. Denn nur so könne der Bund seiner Verantwortung bei der solidarischen Finanzierung der Flüchtlingskosten gerecht werden, sagte Christian Görke.
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