Ausschreibung der Angermünder Elle (Foto: picture alliance/chromorange)

Auslobung der „Angermünde Elle 2017“

Das Angermünder Bürgerbündnis lobt mit der „Angermünder Elle“ einen Preis für besondere Beiträge zur Entwicklung einer gewaltfreien, toleranten und weltoffenen Stadt Angermünde aus. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Anfang November.

Gewürdigt werden sollen Einzelpersonen und Gruppen, die in besonderer Weise dazu beigetragen haben, eine gewaltfreie, tolerante und weltoffene Stadt zu entwickeln. Die Ehrung soll unabhängig von weltanschaulichen, ideologischen, religiösen oder parteipolitischen Kriterien und unabhängig von ihrer sozialen und nationalen Zugehörigkeit erfolgen.

Die „Angermünder Elle” symbolisiert Gerechtigkeit und Gleichheit. Sie setzt das Maß für Bürgersinn und Engagement, für Werte wie Gewaltfreiheit, Toleranz und Weltoffenheit. Die Schirmherrschaft über die „Angermünder Elle” haben der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Herr Jes Möller, und der Bürgermeister von Angermünde, Herr Frederik Bewer, übernommen.

Verleihung der „Angermünder Elle“

Die „Angermünder Elle” wird jährlich vergeben. Dem (oder den) Preisträger(n) wird die symbolisierte „Angermünder Elle” und eine Ehrenurkunde verliehen.

Der Preis wird in feierlicher Form durch den Präsidenten des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und durch den Bürgermeister der Stadt Angermünde und das Bürgerbündnis überreicht. Die Preisvergabe erfolgt am 16. November 2017, dem Internationalen Tag der Toleranz.

Die jeweils amtierende Jury des Bürgerbündnisses entscheidet verbindlich über die Preisverleihung. Berücksichtigt werden Beiträge und Bewerbungen von Einzelpersonen und von Projekten, Initiativen, Gruppen und Vereinen, die in Angermünde und den dazugehörigen 23 Ortsteilen tätig sind. Eigenbewerbungen sind ebenso möglich wie Vorschläge durch andere. Die Jury wählt aus den Beiträgen und Bewerbungen einen oder mehrere Preisträger.

Zum Inhalt und Charakter der Bewerbungen und Vorschläge

Tätigkeiten und Handlungen, die ein besonderes Beispiel von Zivilcourage, Solidarität und Bürgersinn im alltäglichen Zusammenleben in der Stadt Angermünde und den Ortsteilen darstellen sind für die Verleihung geeignet. Weiterhin Tätigkeiten und Aktionen von Einzelpersonen, Projekten, Initiativen, Gruppen und Vereinen, die im Sinne der „Angermünder Elle” wirksam sind. Dazu gehören beispielhafte Tätigkeiten und Aktionen, die das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten befördern sowie Tätigkeiten und Aktionen, die zur Integration beitragen. Auch journalistische, publizistische, dokumentarische Arbeiten von Einzelpersonen, Projekten, Initiativen, Vereinen und Gruppen, deren Inhalte zur Entwicklung eines gewaltfreien, toleranten und weltoffenen Zusammenlebens beitragen, werden für die Verleihung in Betracht gezogen.

Die Einreichung von Bewerbungen und Vorschlägen ist bis Mittwoch, 01. November 2017, möglich. Das Einsenden von Bewerbungen und Vorschlägen setzt das Einverständnis voraus, dass über die Inhalte öffentlich berichtet werden darf.

Die Bewerbungen und Vorschläge sind zu richten an das Angermünder Bürgerbündnis, c/o Stadt Angermünde, z.H. Herrn Radloff, Markt 24, 16278 Angermünde oder per E-Mail an folgende Adresse: ch.radloff@angermuende.de.

 

Weitere Informationen
Hintergrundbericht zur Initiative auf den Seiten der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung

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