Elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende in Brandenburg (Foto: blickpixel/pixabay.com)

Elektronische Gesundheitskarte bewährt sich

Vor rund einem Jahr haben Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg damit begonnen, die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende einzuführen – ein Schritt, der nicht unumstritten war. Im Fokus der Einführung stand, den bürokratischen Aufwand in den Sozialbehörden zu reduzieren. Heute zog Sozialministerin Diana Golze eine erste Bilanz. Sie hatte zum Erfahrungsaustausch zur elektronischen Gesundheitskarte eingeladen. Die überwiegend positiven Reaktionen der Beteiligten stellte sie auf einer anschließenden Pressekonferenz vor.

Skepsis mit Fakten begegnen

Golze: „Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete vor rund einem Jahr können wir Skepsis mit Fakten begegnen. In bislang dreizehn Landkreisen bzw. kreisfreien Städten funktioniert ihr Einsatz gut und hat sich bewährt. Die umständliche „Zettelwirtschaft“ ist dort jetzt vorbei. Ich danke jenen, die der Vereinbarung beigetreten sind und bin zuversichtlich, dass sich auch die anderen Landkreise den überzeugenden Argumenten nicht mehr verschließen und die elektronische Gesundheitskarte einführen werden. Die Landesregierung arbeitet mit Krankenkassen, Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Vereinigung als kompetente und verlässliche Partner in dieser Frage eng zusammen – ebenso wie mit den Krankenhäusern und dem Apothekerverband.“

Einstieg in elektronische Gesundheitskarte arbeitsintensiv

Weiter führte Ministerin Golze aus: „Obwohl der Einstieg in die Versorgung von Geflüchteten mit der elektronischen Gesundheitskarte als durchaus arbeitsintensive Zeit geschildert wird – Anmeldungen müssen verarbeitet, Fotos und Daten zusammengeführt und die Karten an die Berechtigten ausgegeben werden – so wird doch die Versorgung mit der Gesundheitskarte insgesamt als deutlich einfacher beschrieben. Denn der Umweg, vor dem Arztbesuch zunächst im Sozialamt einen Berechtigungsschein beantragen zu müssen, stellt nicht nur die Kommunen vor große Herausforderungen, er führt auch zu zeitlichen Verzögerungen für die erkrankten Menschen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird es für die betroffenen Menschen, die Kommunen sowie für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken einfacher. Deshalb bleibt es weiter unser Ziel, die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend in Brandenburg einzuführen.“

Hintergrund

Folgende Landkreise und kreisfreien Städte sind der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende in Brandenburg beigetreten: Potsdam, Teltow-Fläming, Oberhavel, Dahme-Spreewald, Havelland, Potsdam-Mittelmark und Cottbus, Barnim, Uckermark, Frankfurt Oder, Oder-Spree, Prignitz und Brandenburg an der Havel.

Die sieben teilnehmenden Krankenkassen und Ersatzkassen haben die regionale Verteilung ihrer Zuständigkeiten untereinander verbindlich und eindeutig geregelt. Es gibt immer nur eine Krankenkasse, die eine Karte für Flüchtlinge in einer Kommune ausgibt. Die Kosten trägt das Land. Auswirkungen auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.

Asylsuchende erhalten auch mit der elektronischen Gesundheitskarte nicht alle Leistungen, die zum Beispiel gesetzlich Krankenversicherte erhalten. Den Leistungsumfang regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Dazu zählen u. a. Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen. Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung. Auf Zahnersatz besteht nur Anspruch, wenn dies aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist, wenn also bei Nichtbehandlung Folgeschäden drohen.

 

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des MASGF

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