Extremfall der Kinderehe: Kinderheirat in Homs (Quelle: dpa)

Kinderehen Thema im Bundesrat

Das Thema Kinderehen hat bedingt durch den Zuzug von Flüchtlingen in Deutschland an Relevanz gewonnen. Denn unter den Flüchtlingen sind auch zahlreiche minderjährige Verheiratete nach Deutschland gekommen. Fast die Hälfte der verheirateten Minderjährigen in Deutschland kommt laut Bundesregierung aus Syrien, rund 80 Prozent sind weiblich.

Eheschließung erst ab 18

Mit einem Gesetz sollen nun klare Schranken gesetzt werden: Ehen sollen in Deutschland generell erst im Alter von 18 Jahren geschlossen werden dürfen. Die Ausnahmeregelung ab 16 Jahren wird abgeschafft. Ehen, bei denen ein Partner zwischen 16 und 18 ist, werden aufgehoben. Wenn einer der Partner noch jünger ist, wird die Ehe unwirksam. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz weitere Verbesserungen für die minderjährigen Ehepartner angemahnt.

Hintergrund

Kinderheirat oder Kinderehe bezeichnen die Eheschließung von mindestens einem der Ehepartner vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit. Häufig handelt es sich um Eheschließungen zwischen einem volljährigen männlichen Ehepartner und einem Mädchen im Kindesalter. Eine einheitliche internationale und damit verbindliche Definition von Kinderheirat bzw. Kinderehe gibt es nicht.

Die meisten Staaten sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor. Gesetzliche Bestimmungen werden jedoch aufgrund von traditionell-religiösen, kulturellen oder sozialen Gründen oft nicht eingehalten. Verheiratungen im Kindesalter, d. h. vor Erreichen der offiziellen Ehemündigkeit und in Extremfällen sogar vor Beginn der Pubertät, sind bei Mädchen stärker verbreitet als bei Jungen. Gründe für eine Kinderheirat können sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen, oder dass die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh durch Übertragung an den Ehemann einsparen will. Armut gilt neben einer stark patriarchalisch geprägten Gesellschaft als einer der wichtigsten treibenden Faktoren für Kinderehen.

Zu den Extremfällen gehören Kinderheiraten, wie die 2010 in Homs arrangierte Verbindung zwischen zwei 3- und 5-jährigen Kleinkindern (Beitragsfoto).

 

 

1 Kommentar
  1. Franz ill
    Franz ill sagte:

    Was ist nun aber, wenn eine 16- oder 17-jährige z. B. feststellt, dass sie schwanger ist – und sie den 19-jährigen Vater des Kindes heiraten will? Sie wurde von dem Mann nicht gezwungen oder vergewaltigt – beide liebten sich!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert