Projektföderung zur Integration von Frauen und Mädchen
Nur etwa ein Drittel der nach Deutschland Geflüchteten sind Frauen, häufig traumatisiert von Erlebnissen mit unterschiedlichen Gewaltformen. Um dem besonderen Unterstützungsbedarf geflüchteter Frauen nachzukommen, gibt es das Zuwendungsprogramm des Landes Brandenburg für spezifische Angebote zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund. Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg gemeinsam mit der Landesgleichstellungbeauftragten können Zuwendungen beantragt werden. Förderfähig sind Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger, die mit ihrer Arbeit die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.
Geflüchtete Frauen und Mädchen stehen oft vor besonderen Barrieren
Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg: „Frauen und Mädchen brauchen besondere Unterstützung im Integrationsprozess, sie haben es oft ungleich schwerer – als Frauen ohnehin, mit anderem kulturellen Hintergrund umso mehr. Wir möchten ihnen deshalb spezielle Beratung und Förderung anbieten. Auch geflüchtete Frauen stehen oft vor ganz besonderen Barrieren. Oft leben sie in Gemeinschaftsunterkünften mit wenig Kontakten, kennen ihre Rechte nicht und profitieren besonders von zielgruppenspezifischen Angeboten.“
Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe: „Ich freue mich, dass wir dazu beitragen können, die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund zu fördern. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Gewalt, sondern auch um das Empowerment der Frauen. Wir möchten die Frauen noch mehr dabei unterstützen, ihre Potentiale zu entdecken und sie zu verwirklichen. Nur so ist wirkliche Teilhabe möglich.“
Beispiele für die bisherige Förderung sind die Beratung von Mädchen und Frauen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind und das multinationale mobile Lern- und Jobcoaching für geflüchtete Frauen.
Darüber hinaus werden gefördert: Maßnahmen zur Schaffung …
- geschlechtsspezifischer Beratungs- und Betreuungsangebote
- geschlechtsspezifischer Angebote zur Bildung und zur psychosozialen Betreuung
- geschlechtsspezifischer Angebote im Bereich Sport
- Unterstützungsangebote bei Fällen häuslicher Gewalt bzw. Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
- Workshops und Schulungen zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
Pro Projekt können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Antragsstellung sind auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten abrufbar.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!