Partnerschaft fürs Ehrenamt jetzt grenzenlos
Die Länder Brandenburg und Berlin haben heute ein gemeinsames Zeichen zur Stärkung des Ehrenamts und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Hauptstadtregion gesetzt: Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und der Regierende Bürgermeister Michael Müller stellten in der Brandenburger Landesvertretung in Berlin die gemeinsame Ehrenamtskarte beider Länder zur Anerkennung des freiwilligen Engagements vor. Stellvertretend für die rund 140 Partner, die das Projekt in beiden Ländern unterstützen, erläuterten Friedhelm Schatz, Geschäftsführer des Filmparks Babelsberg, und Dr. Tobias Hoffmann, Direktor und Vorstand des Bröhan-Museums, warum sie die Ehrenamtsarbeit auf diese Art und Weise fördern.
Nachdem seit Herbst vergangenen Jahres bereits die Inhaber der Karten beider Länder die Vergünstigungen der Partner auch des jeweils anderen Landes in Anspruch nehmen können, erachten Woidke und Müller „die neue einheitliche ´Karte für alle´ als weiteren sichtbareren Ausdruck der Zusammenarbeit von Brandenburg und Berlin im Ehrenamtsbereich“. Die neue Karte ist drei statt bisher zwei Jahre lang gültig.
Voraussetzung ist ein freiwilliges Engagement von mindestens einem Jahr mit mindestens 200 Stunden. Es gibt derzeit rund 100 Partner der Karte in Brandenburg und ca. 40 in Berlin. Im Land Brandenburg haben seit Einführung im Jahr 2013 etwa 1.600 ehrenamtlich Engagierte die Karten, in Berlin seit 2011 ca. 4.500 pro Jahr. Die bereits ausgegebenen Karten beider Länder bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
Gemeinsame Ehrenamtskarte soll freiwilliges Engagement angemessen würdigen
Ministerpräsident Woidke: „Brandenburg und Berlin geben heute ein wichtiges Signal: bei der Unterstützung des Ehrenamts kennen wir keine Landesgrenzen. Freiwilliges Engagement soll und muss sich voll entfalten können. Und das gilt natürlich auch für die Anerkennung. Ich danke sowohl den hunderttausenden Ehrenamtlern in beiden Ländern als auch den vielen Unternehmen und Institutionen, die die Ehrenamtskarte schon unterstützen. Jeder soll wissen: Freiwilliges Engagement wird bei uns nicht nur hochgehalten, sondern auch gewürdigt. Und ich freue mich, wenn sich weitere Unternehmen und Einrichtungen einen Ruck geben und sagen: Ja wir machen mit und fördern das grenzenlose Ehrenamt in Brandenburg und Berlin.“
Der Regierende Bürgermeister Müller: „Die gesellschaftliche Spaltung macht mir Sorgen. Aber es gibt auch Grund zur Zuversicht: Viele tausend Ehrenamtliche engagieren sich für ihre Nachbarschaft, in der Jugendarbeit, im Sport, in Kirchengemeinden, Synagogen oder Moscheen, für Geflüchtete oder gegen Diskriminierung. Damit machen sie uns allen Mut, denn sie wirken der Spaltung entgegen und stärken das friedliche Miteinander. Mit der Ehrenamtskarte für Berlin und Brandenburg wollen wir zum Ausdruck bringen, wie sehr dieses vielfältige Engagement unser Gemeinwesen bereichert und wie wichtig es für den Zusammenhalt in unserer Region ist. Ich freue mich, dass viele Unternehmen das Anliegen unterstützen. Mögen weitere dem guten Beispiel folgen.“
Dr. Tobias Hoffmann, Direktor und Vorstand des Bröhan-Museums: „Ehrenamtliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer bürgerlichen Gesellschaft unabdingbar. In seiner Vorbildhaftigkeit ist es das wunderbare Gegenmittel gegen den zunehmenden Egoismus. Es ist mir eine Freude und ein angenehmer Auftrag, wenn wir als Kultureinrichtung dafür ein kleines Dankeschön anbieten können.“
Friedhelm Schatz, Geschäftsführer des Babelsberger Filmparks sagte: „Das Engagement von Menschen jenseits oder neben des sonstigen manchmal rastlosen Schaffens kommt uns allen zugute. Jeder hat davon schon profitiert. Wir zollen Respekt und Anerkennung mit einem kleinen Dankeschön, deswegen sind in Potsdam die Filmpark Babelsberg GmbH und in Templin bald auch die Eldorado Abenteuer GmbH dabei.“
So wird die Ehrenamtskarte beantragt
Brandenburger Engagierte können die Ehrenamtskarte online oder schriftlich bei der Staatskanzlei Brandenburg beantragen; Berliner Ehrenamtler über ihren Verein oder Träger bei der Senatskanzlei Berlin. Voraussetzungen für einen Antrag sind eine in Berlin oder Brandenburg ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und mindestens 200 Stunden, sowie die Absicht, das Ehrenamt weiter auszuüben. Das Ehrenamt darf nicht mit einem Entgelt verbunden sein, das über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht. In Brandenburg berechtigt zudem die Jugendleiterkarte zu einem Antrag.
Alle Infos finden Sie auf
www.berlin-brandenburg.de/zusammenarbeit
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!