Potsdam fördert Integration – Anträge bis Ende Februar einreichen
Die Landeshauptstadt Potsdam stellt für das Jahr 2017 im Rahmen des „Integrationsbudget“ insgesamt 300.000 Euro zur Förderung der Integration von Geflüchteten in Stadtgesellschaft und Nachbarschaften zur Verfügung. Die Landeshauptstadt ruft alle interessierten Netzwerke, Vereine und Institutionen zur Beteiligung am Auswahlverfahren zur Umsetzung stadtteilbezogener Integrationsprojekte für das Jahr 2017 auf. Ziel ist es im Umfeld der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte der Landeshauptstadt jeweils einen Träger für die jeweiligen stadtteilbezogenen Vorhaben zu gewinnen. Zudem können die oben genannten Akteure auch Anträge für stadtteilübergreifende Projekte einreichen.
Vor allem stadtteilbezogene Projekte sollen gefördert werden
Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Geflüchteten“. In der Richtlinie ist die Verwendung der verfügbaren Mittel zu 75 Prozent für stadtteilbezogene Projekte sowie zu 25 Prozent für stadtteilübergreifende Projekte festgelegt.
Mit den Projekten soll die soziale Integration sowohl der in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden als auch der bereits in Wohnungen lebenden Geflüchteten gefördert werden. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung kann unter hier direkt abgerufen werden. Alle fristgerecht, vollständig und formgerecht eingereichten Anträge werden zur Bewertung durch das Auswahlgremium zugelassen. Das Gremium besteht aus Mitgliedern von Politik und Verwaltung.
Der Förderzeitraum ist jeweils auf ein Jahr angelegt. Es ist ein Förderstart der Projekte am 01.04.2017 vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch davon abgewichen werden.
Antragsfrist
Die Anträge zur Beteiligung am Trägerauswahlverfahren für das Integrationsbudget 2017 müssen bis zum 28.02.2017 in der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit, Friedrich-Ebert-Str. 79 bis 81, in 14469 Potsdam eingereicht werden. Durch die Einreichung eines Antrages aufgrund dieses Aufrufes wird weder ein Rechtsanspruch auf eine Auswahl des jeweils eingereichten Projektes noch auf eine Auswahl des jeweils eingereichten Projektes in der vorgelegten Form und/oder im geplanten Umfang begründet.
Weitere Details erhalten Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt.
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